Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
RVGprofRVG professionell

AnrechnungIsolierte Kostenerstattungsklage: Vorgerichtliche Geschäftsgebühr muss angerechnet werden

Top-Beitrag Abo-Inhalt 26.01.2024 4 Min. Lesedauer Von Wolf Schulenburg, Geprüfter Rechts- und Notarfachwirt, Berlin

| Erfüllt der erstattungspflichtige Gegner außergerichtlich zwar die geltend gemachte Hauptforderung, verweigert er aber die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten, müssen diese isoliert gerichtlich geltend gemacht werden. Der BGH hat in diesem Zusammenhang geklärt, dass die außergerichtliche Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dieses Rechtsstreits gemäß Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG angerechnet werden muss. |

Ausgabe: 01/2024, S. 25 · ID: 49868504

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte