24.04.2024
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SonderausgabePraxis-Anleitung zur Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners
Leseprobe21.04.20241 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Wie rechnen Sie im Falle einer Säumnis des Gegners vor Gericht ab – mit der ermäßigten Terminsgebühr von 0,5? Dann verschenken Sie unter Umständen Honorar! In vielen Fällen entsteht nämlich auch bei Versäumnisurteilen die volle Terminsgebühr von 1,2. Unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist und wie Sie bei der Abrechnung richtig vorgehen, hat für Sie noch einmal die Sonderausgabe von RVG prof. „Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners“ zusammengefasst (iww.de/rvgprof, Abruf-Nr. 49956806). |
AUSGABE: RVGprof 5/2024, S. 74 · ID: 49970548
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