Logo IWW
Login
0931 4170-472HilfeFeedback
RVGprofRVG professionell

NichtzulassungsbeschwerdeKommunikation zu Fristverlängerung und Verfahrensstand ist nicht gesondert abrechenbar

Abo-Inhalt 30.04.2024 2 Min. Lesedauer Von RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Immer wieder problembehaftet ist: Eine Nichtzulassungsbeschwerde wird durch den zweitinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten nur entgegengenommen und weitergeleitet. Fällt hierfür eine Gebühr nach Nr. 3403 RVG VV an? Nein, sagt das OLG Düsseldorf. |

Entscheidungsgründe

Ausgabe: 05/2024, S. 82 · ID: 49980826

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Hinweis
Teilen
PDF
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...

Heft-Reader

2024

Bildrechte