Logo IWW
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

ReferentenentwurfDiese Änderungen plant das KostRÄndG 2025

Abo-Inhalt11.07.20242 Min. LesedauerVon Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

| Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025) vorgelegt (iww.de/s11249). Das Gesetz soll zum 1.1.25 in Kraft treten. Danach soll die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung durch eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG angepasst werden. |

RVG-Gebühren werden linear erhöht

AUSGABE: RVGprof 8/2024, S. 140 · ID: 50084313

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte