ZwangsvollstreckungAnwalts-Mahnschreiben: Vorbereitungskosten werden nicht als Vollstreckungskosten ersetzt
| Im Kanzleialltag kommt es vielfach zu folgender Situation: Der Mandant hat einen Kostenfestsetzungsbeschluss, nach dem der gegnerische Schuldner einen bestimmten Betrag zahlen muss. Da dieser zuerst nicht zahlt, fordert ihn der Anwalt zur Zahlung auf. Daraufhin zahlt der Schuldner. Hier stellt sich die Frage, ob der Anwalt für die Zahlungsaufforderung eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG verlangen kann. |
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AUSGABE: RVGprof 9/2024, S. 155 · ID: 50106618