Stiftungsrecht (Teil 2)Die gesetzliche Vergütung des Anwalts bei der Gründung einer privat-rechtlichen Stiftung
| Seit dem 1.7.23 ist das Stiftungsrecht durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes (BGBl I, 2947) einheitlich auf Bundesebene geregelt. Soll der Anwalt bei der Gründung einer privat-rechtlichen Stiftung tätig werden, ist er auf die gesetzliche Vergütung angewiesen – es sei denn, er hat dies durch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten abbedungen. Die Höhe der gesetzlichen Vergütung richtet sich nach dem konkreten Auftrag an den Anwalt und dem Wesen der Stiftung. Dazu folgende Fallbeispiele: |
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AUSGABE: RVGprof 6/2025, S. 102 · ID: 50306438
