Streitwertecke
Wertbeschluss nach § 33 RVG ist persönlich zuzustellen
Der Wertfestsetzungsbeschluss ist nach § 33 Abs. 1 RVG dem die Wertfestsetzung beantragenden Anwalt und auch der Partei persönlich zuzustellen (LAG Berlin-Brandenburg 23.1.24, 26 Ta (Kost) 6073/23, Abruf-Nr. 239844).