Versäumnisurteil
Sind beide Parteien anwesend, gibt es die volle Terminsgebühr
Der Anwalt erhält die volle Gebühr nach Nr. 3104 VV RVG, wenn ein Versäumnisurteil beantragt wurde und beide Parteien erschienen sind. Ob im Termin lediglich ein „gütlicher Abschluss“ erörtert wurde, spielt keine Rolle (KG 8.8.24, 5 ...