Sozialrecht
„Schwierige“ Gesprächszeit von 65 Minuten ist kein großer Aufwand
Die Bemessungskriterien in § 14 Abs. 1 S. 1 RVG sind nach dem Wortlaut („vor allem“) nicht in Stein gemeißelt. Bei sprachlichen oder akustischen Verständigungsproblemen mit Mandanten entsteht schnell ein Mehraufwand. Dieser kann ...