Jan. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Jan. 2025 abgeschlossen.
GesetzesänderungBEG IV erleichtert Beschlussfassung in Stiftung: Seit 01.01.2025 Text- statt Schriftform in § 32 BGB
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Die Beschlussfassung von Stiftungsorganen kann künftig statt bisher in Schriftform auch in Textform erfolgen, soweit in der Satzung nichts Abweichendes geregelt ist. Diese auch für Stiftungen interessante Erleichterung ist im Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV, Abruf-Nr. 244968) enthalten und gilt seit dem 01.01.2025. |
Die Beschlussfassung durch Stiftungsorgane
AUSGABE: SB 1/2025, S. 18 · ID: 50216286
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion