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SBStiftungsBrief

SozialversicherungspflichtAls Folge des „Herrenberg-Urteils“: Neue Übergangsregelung für Lehrkräfte bis Ende 2026

Top-BeitragAbo-Inhalt21.02.20253672 Min. Lesedauer

| Lehrkräfte werden in Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen oft „auf Honorarbasis“ eingesetzt. Das „Herrenberg-Urteil“ des BSG vom 28.06.2022 hat die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarlehrkräften aber grundlegend verändert. Die bisherige Praxis der Beschäftigung auf Honorarbasis wurde infrage gestellt worden. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und eine Übergangsregelung getroffen. SB stellt sie vor. |

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AUSGABE: SB 3/2025, S. 59 · ID: 50329121

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