März 2025
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SozialversicherungspflichtAls Folge des „Herrenberg-Urteils“: Neue Übergangsregelung für Lehrkräfte bis Ende 2026
Top-BeitragAbo-Inhalt21.02.20253672 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Lehrkräfte werden in Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen oft „auf Honorarbasis“ eingesetzt. Das „Herrenberg-Urteil“ des BSG vom 28.06.2022 hat die sozialversicherungsrechtliche Einordnung von Honorarlehrkräften aber grundlegend verändert. Die bisherige Praxis der Beschäftigung auf Honorarbasis wurde infrage gestellt worden. Der Gesetzgeber hat jetzt reagiert und eine Übergangsregelung getroffen. SB stellt sie vor. |
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AUSGABE: SB 3/2025, S. 59 · ID: 50329121
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