Juni 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Juni 2025 abgeschlossen.
SchenkungsteuerDie „gesicherte“ Steuerbefreiung des § 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG – und warum der BFH am Zug ist
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Zuwendungen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken sind von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit, wenn die ausschließliche Verwendung zu diesen Zwecken als „gesichert“ gilt. Doch was bedeutet der Tatbestand „gesichert“ konkret? Weil das FG Mecklenburg-Vorpommern jüngst strenge Maßstäbe angelegt hat, jedoch eine Revision beim BFH läuft, stellt SB das Urteil und die Steuerbefreiungsnorm vor. |
AUSGABE: SB 6/2025, S. 113 · ID: 50379169
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion