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SBStiftungsBrief
Aug. 2025

Stiftungsregister2026 kommt das Stiftungsregister: Stiftungen müssen jetzt ihren Handlungsbedarf prüfen

Top-BeitragAbo-Inhalt17.07.202522 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner, München

| Am 01.01.2026 soll das bundesweite Stiftungsregister an den Start gehen, ein jahrzehntelang geäußerter Wunsch des Stiftungssektors. Damit wird es rechtsfähigen Stiftungen erstmals möglich, ihre vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder in einem öffentlichen Register zu verlautbaren. Das Register macht aber auch vertrauliche Informationen öffentlich. Stiftungen sollten sich daher jetzt mit den neuen Regelungen vertraut machen und frühzeitig ihren Handlungsbedarf prüfen. |

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AUSGABE: SB 8/2025, S. 143 · ID: 50475961

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