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Stiftungsregister2026 kommt das Stiftungsregister: Stiftungen müssen jetzt ihren Handlungsbedarf prüfen
Top-BeitragAbo-Inhalt17.07.202522 Min. LesedauerVon Rechtsanwalt Dr. Matthias Uhl, Peters, Schönberger & Partner, München
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Hinweis an Redaktion
| Am 01.01.2026 soll das bundesweite Stiftungsregister an den Start gehen, ein jahrzehntelang geäußerter Wunsch des Stiftungssektors. Damit wird es rechtsfähigen Stiftungen erstmals möglich, ihre vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder in einem öffentlichen Register zu verlautbaren. Das Register macht aber auch vertrauliche Informationen öffentlich. Stiftungen sollten sich daher jetzt mit den neuen Regelungen vertraut machen und frühzeitig ihren Handlungsbedarf prüfen. |
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Bild: © suldev - stock.adobe.com / KI-generiert
Inhaltsverzeichnis
- Warum ein Stiftungsregister?
- Stiftungsregister ersetzt Vertretungsbestätigung u. a.
- Namenszusatz als weitere Folge
- Wo das Stiftungsregister geführt wird
- Welche Stiftungen betroffen sind
- Was muss angemeldet werden?
- Was wird im Register eingetragen?
- Wer Einsicht in Register und Dokumente nehmen kann
- Was Vorstandsmitglieder jetzt tun müssen
AUSGABE: SB 8/2025, S. 143 · ID: 50475961
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