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StiftungsvorstandAbberufung des Stiftungsvorstands durch Stifter: Das sind die Voraussetzungen und Grenzen
Top-BeitragAbo-Inhalt19.08.2024754 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Dr. Caroline Krezer und Praktikant Laurenz Bückmann, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg
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Hinweis an Redaktion
| Ein Mitglied des Stiftungsvorstands kann unter gewissen Voraussetzungen abberufen werden, etwa wenn es die stiftungsrechtlichen oder satzungsmäßigen Vorgaben nicht befolgt. Eine Abberufung erfolgt in der Regel durch die anderen Organmitglieder oder das Kontrollorgan der Stiftung. Zusätzlich möchten sich Stifter gerne die Möglichkeit vorbehalten, störende Organmitglieder selbst abzuberufen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen dies in der Satzung gestattet werden kann, beleuchtet dieser Beitrag. |
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AUSGABE: SB 9/2024, S. 163 · ID: 50126943
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