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SBStiftungsBrief
Sept. 2024

StiftungsvorstandAbberufung des Stiftungsvorstands durch Stifter: Das sind die Voraussetzungen und Grenzen

Top-BeitragAbo-Inhalt19.08.2024754 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin Dr. Caroline Krezer und Praktikant Laurenz Bückmann, Flick Gocke Schaumburg, Hamburg

| Ein Mitglied des Stiftungsvorstands kann unter gewissen Voraussetzungen abberufen werden, etwa wenn es die stiftungsrechtlichen oder satzungsmäßigen Vorgaben nicht befolgt. Eine Abberufung erfolgt in der Regel durch die anderen Organmitglieder oder das Kontrollorgan der Stiftung. Zusätzlich möchten sich Stifter gerne die Möglichkeit vorbehalten, störende Organmitglieder selbst abzuberufen. Unter welchen Voraussetzungen und in welchen Grenzen dies in der Satzung gestattet werden kann, beleuchtet dieser Beitrag. |

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AUSGABE: SB 9/2024, S. 163 · ID: 50126943

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