Sept. 2024
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LohnzuschlägeSFN-Zuschläge für Bereitschaftsdienst: Die neue Sicht des BFH ermöglicht höheren Nettovorteil
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| Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. Das hat der BFH jüngst entschieden und damit der Ansicht der Finanzverwaltung eine Absage erteilt. Das Urteil kann auch für Stiftungen im Sozialbereich mit Bereitschaftsdienstzeiten bedeutend sein. |
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AUSGABE: SB 9/2024, S. 172 · ID: 50085967
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