ErbschaftsteuerElterngeneration verzichtet auf Erbe: Enkel erhält trotzdem nur 200.000-Euro-Freibetrag
| Die durch einen Erbverzicht ausgelöste Vorversterbensfiktion nach § 2346 Abs. 1 S. 2 BGB führt nicht dazu, dass die nächste Erbengeneration den „Elternfreibetrag“ bekommt, es bleibt beim „Enkelfreibetrag“. Diese für die Erben ungünstige Auffassung vertritt der BFH – und macht damit dem Steuersparmodell für die Enkel des Erblassers den Garaus. |
Finanzamt spricht Enkel nur reduzierten Freibetrag zu
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