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WerbungskostenNeues Urteil zu Fahrten von Leiharbeitnehmern: Sind seit 2017 nahezu immer Reisekosten drin?

Abo-Inhalt 02.01.2025 11 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Leiharbeitnehmer wechseln oft den Tätigkeitsort. Daher stellt sich die Frage, ob und, wenn ja, wann Reisekosten abzugsfähig sind. Das war bisher vor allem dann ausgeschlossen, wenn der Leiharbeitnehmer unbefristet entliehen wurde. Doch nun überrascht das FG Düsseldorf. Es beruft sich auf § 1 AÜG und kommt zu dem Ergebnis, dass auch eine unbefristete Entleihung befristet ist. Ergo: Reisekosten sind abzugsfähig – und damit seit 2017 für nahezu alle Leiharbeitnehmer! Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Denn die Sache hängt schon beim BFH. |

Ausgabe: 1/2025, S. 14 · ID: 50267173

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