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EinkommensteuerPrivates Wirtschaftsgut wird zerstört: In diesen Fällen ist ein Werbungskostenabzug zulässig

Abo-Inhalt 02.01.2025 8 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Es ist steuerlicher Alltag, dass (auch) private Wirtschaftsgüter eingesetzt werden, um Einkünfte zu erzielen. Sei es der private Pkw, der für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird, oder das Einfamilienhaus samt Inventar, das vermietet wird. Doch wie lassen sich für diese Wirtschaftsgüter Werbungskosten absetzen, wenn sie beschädigt oder zerstört werden? Z. B. durch einen Autounfall während der Fahrt zur Arbeit oder einen Brand am vermieteten Einfamilienhaus? SSP klärt auf. |

Ausgabe: 1/2025, S. 5 · ID: 50239894

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