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PV-AnlagenRückwirkende IAB-Auflösung bei steuerfreien PV- Anlagen: BFH hegt Zweifel an Verwaltungspraxis
Top-BeitragAbo-Inhalt14.11.20242 Min. Lesedauer
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| Viele SSP-Leser haben im Jahr 2021 – oder früher – für die Anschaffung einer PV-Anlage einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet. Erfolgte die Anschaffung im Jahr 2022 – oder später – und unterlag die PV-Anlage der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, versagte das Finanzamt regelmäßig rückwirkend den Abzug. Der BFH hat jetzt Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens angemeldet. |
Um diesen Fall ging es beim BFH
AUSGABE: SSP 1/2025, S. 21 · ID: 50232614
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