Außergewöhnliche BelastungZivilprozesskosten: Es gibt neue Urteile zum Abzug als außergewöhnliche Belastung
| Der Abzug von Kosten für Zivilprozesse als außergewöhnliche Belastung beschäftigt wieder die Gerichte – aktuell das FG Niedersachsen und das FG Münster. Ein FG hat den Abzug bejaht, das andere verneint. In beiden Fällen ist jetzt noch der BFH am Zug. SSP bringt Sie auf den Stand der Dinge. |
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AUSGABE: SSP 1/2025, S. 9 · ID: 50205093