PV-AnlagenSteuererklärung 2022: Sind noch Betriebsausgaben für Aufwendungen der Vorjahre abzugsfähig?
| Fällt eine PV-Anlage seit dem 01.01.2022 unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, ist für die PV-Anlage kein Gewinn zu ermitteln. Es stellt sich jedoch die Frage, ob im Jahr 2022 für die Vorjahre gezahlte Aufwendungen noch als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zu dieser Frage liegen nun erste Urteile vor. |
Um diese PV-Anlagen-Steuerfälle geht es
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AUSGABE: SSP 1/2025, S. 20 · ID: 50232594