09.01.2025
Lehrvideo 75
JStG 2024: Die praxisrelevantesten Änderungen im Kurzüberblick
03.01.2025
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PV-AnlagenSteuererklärung 2022: Sind noch Betriebsausgaben für Aufwendungen der Vorjahre abzugsfähig?
Abo-Inhalt02.01.20252 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Fällt eine PV-Anlage seit dem 01.01.2022 unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG, ist für die PV-Anlage kein Gewinn zu ermitteln. Es stellt sich jedoch die Frage, ob im Jahr 2022 für die Vorjahre gezahlte Aufwendungen noch als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Zu dieser Frage liegen nun erste Urteile vor. |
Um diese PV-Anlagen-Steuerfälle geht es
AUSGABE: SSP 1/2025, S. 20 · ID: 50232594
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