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ImmobilienVermieter: Kann die Stromlieferung mittels PV-Anlage eine eigenständige Hauptleistung sein?

Abo-Inhalt 02.01.2025 6 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Normalerweise ist die Vermietung von Immobilien von der Umsatzsteuer befreit. Für den Vermieter ergibt sich deshalb kein Vorsteuerabzug. Das kann zu einem Problem werden, wenn auf der Immobilie eine kostspielige PV-Anlage installiert wurde. Dann stellt sich die Frage: Kann die Strombelieferung des Mieters als eigenständige (umsatzsteuerpflichtige) Hauptleistung angesehen werden, sodass für den Vermieter insoweit ein Vorsteuerabzug besteht? Der BFH hat jüngst die Antwort auf die Frage geliefert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt, wann Sie profitieren können. |

Ausgabe: 1/2025, S. 22 · ID: 50201664

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