09.01.2025
Lehrvideo 75
JStG 2024: Die praxisrelevantesten Änderungen im Kurzüberblick
03.01.2025
1 Min. Lesedauer
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe 09.01.2025 abgeschlossen.
ImmobilienVermieter: Kann die Stromlieferung mittels PV-Anlage eine eigenständige Hauptleistung sein?
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Normalerweise ist die Vermietung von Immobilien von der Umsatzsteuer befreit. Für den Vermieter ergibt sich deshalb kein Vorsteuerabzug. Das kann zu einem Problem werden, wenn auf der Immobilie eine kostspielige PV-Anlage installiert wurde. Dann stellt sich die Frage: Kann die Strombelieferung des Mieters als eigenständige (umsatzsteuerpflichtige) Hauptleistung angesehen werden, sodass für den Vermieter insoweit ein Vorsteuerabzug besteht? Der BFH hat jüngst die Antwort auf die Frage geliefert. SSP stellt Ihnen die Entscheidung vor und zeigt, wann Sie profitieren können. |
AUSGABE: SSP 1/2025, S. 22 · ID: 50201664
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion