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SteuererklärungDiese Versicherungsprämien lassen sich als Werbungskosten deklarieren

Abo-Inhalt 26.03.2025 5 Min. Lesedauer Von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Die meisten Versicherungen sind in der Einkommensteuererklärung auf der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen. Das Problem: Sie wirken sich aufgrund der Höchstbeträge oft nicht aus. Viel lukrativer für Arbeitnehmer ist es deshalb, Versicherungsprämien dem Bereich der Werbungskosten zuzuordnen. SSP beleuchtet deshalb, welche Versicherungen Arbeitnehmer in welcher Form absetzen können. |

AUSGABE: SSP 4/2025, S. 5 · ID: 50331124

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