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Aug. 2025

WerbungskostenUmzug wegen Arbeitszimmer: Kann Lehrerin Umzugskosten absetzen?

Abo-Inhalt16.07.202561 Min. Lesedauer

| Eine Lehrerin kann Kosten für einen Umzug, der v. a. dadurch veranlasst ist, dass die neue Wohnung im Gegensatz zur alten ein häusliches Arbeitszimmer enthält, nur dann als Werbungskosten absetzen, wenn weitere – objektive – Voraussetzungen für einen beruflich veranlassten Umzug (z. B. Fahrzeitersparnis) vorliegen. Das hat das FG Münster klargestellt. |

Wichtig | Das Arbeitszimmer selbst war vom Finanzamt anerkannt worden („Kein anderer Arbeitsplatz“ → Abzug bis maximal 1.250 Euro). Folglich konnte die Lehrerin auch die Kosten für die Anschaffung der Möbel für das (erste) Arbeitszimmer in der neuen Wohnung als Werbungskosten absetzen. Seit 2023 gibt es den Abzugstatbestand „Kein anderer Arbeitsplatz“ aber nicht mehr. Hier müssen sich Steuerzahler mit der Home-office-Pauschale begnügen (FG Münster, Urteil vom 13.06.2025, Az. 14 K 2124/21 E, Abruf-Nr. 249116).

AUSGABE: SSP 8/2025, S. 2 · ID: 50483430

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