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Mai 2022

ProbefahrtkostenAG Deggendorf: Probefahrtkosten und Betriebswirtschaft

Abo-Inhalt18.03.20224032 Min. Lesedauer

| Die Probefahrtkosten werden von den Versicherern mit vielen Argumenten bekämpft. Ein besonders originelles hatte nun das AG Deggendorf auf dem Tisch. Der Versicherer trug vor, die Lohnkosten des Meisters, der die Probefahrt mache, seien doch in den Gemeinkosten enthalten und damit über den Stundenverrechnungssatz bereits bezahlt. |

Dazu das Gericht so schön, dass man es nur wörtlich wiedergeben kann: „Abwegig ist in diesem Zusammenhang die Argumentation der Beklagten, der Werkstattmeister, der die Probefahrt durchführt, erhalte im Rahmen seines Arbeitsvertrages einen Lohn, welcher nicht auf eine spezifische Arbeitsleistung angerechnet werden könne, sondern der in den Gemeinkosten eines Unternehmens enthalten sei, welche wiederum Bestandteil der jeweiligen Stundensätze des Betriebs seien. Der Arbeitnehmer, der zum Beispiel einen neuen Kotflügel an ein Fahrzeug schraubt, enthält hierfür einen Arbeitslohn, der in den Gemeinkosten des Unternehmens enthalten ist. Gleichwohl wird selbst die Beklagte nicht in Abrede stellen wollen, dass die Arbeitswerte, die der Schrauber an dem Fahrzeug erbringt, vergütet werden müssen. Weshalb für den gleichen oder auch einen anderen Arbeitnehmer, der anschließend eine Probefahrt durchführt, insoweit anderes gelten soll, ist nicht ansatzweise nachvollziehbar.“ (AG Deggendorf, Urteil vom 07.03.2022, Az. 3 C 664/21, Abruf-Nr. 228062, eingesandt von Rechtsanwältin Magdalena Fritz, Deggendorf).

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AUSGABE: UE 5/2022, S. 6 · ID: 48098415

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