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Apr. 2022

ReparaturkostenBeschluss des AG Coburg zum Schmunzeln

Leseprobe24.03.20224303 Min. Lesedauer

| Eher zum Schmunzeln, aber vielleicht auch, um andere Gerichte zu sensibilisieren, eignet sich ein Hinweis des AG Coburg an einen dort verklagten Versicherer zu dessen Regulierungsverhalten. Der Beschluss ist sehr lesenswert (AG Coburg, Beschluss vom 16.03.2022, Az. 15 C 400/22, Abruf-Nr. 228221, eingesandt von Sachverständiger Markus Knorr, Stockelsdorf). |

| Eher zum Schmunzeln, aber vielleicht auch, um andere Gerichte zu sensibilisieren, eignet sich ein Hinweis des AG Coburg an einen dort verklagten Versicherer zu dessen Regulierungsverhalten. Der Beschluss ist sehr lesenswert (AG Coburg, Beschluss vom 16.03.2022, Az. 15 C 400/22, Abruf-Nr. 228221, eingesandt von Sachverständiger Markus Knorr, Stockelsdorf). |

AUSGABE: UE 4/2022, S. 4 · ID: 48115710

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