Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2022

AusfallschadenFreiberufler nutzt Pkw auch privat: pauschaler Nutzungsausfall

Abo-Inhalt15.03.2022546 Min. Lesedauer

| Nutzt ein selbstständiger Unternehmensberater sein Fahrzeug sowohl für die Fahrten zu seinen Kunden als auch privat, kann er die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Er kann nicht darauf verwiesen werden, den konkreten Gewinnausfall wegen des Ausfalls des Fahrzeugs zu beziffern. Sporadisch das Fahrzeug der Ehefrau nutzen zu können, schließt die Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung nicht aus. So lautet das Resümee einer Entscheidung des AG Altenkirchen. |

Damit liegt das Gericht auf der Linie des BGH, so z. B. BGH (Beschluss vom 21.01.2014, Az. VI ZR 366/13, Abruf-Nr. 140478; Urteil vom 04.12.2007, Az. VI ZR 241/06, Abruf-Nr. 080282). Der Schadensenat ist wohl so zu verstehen, dass der konkrete Gewinnausfall nur eine Rolle spielt, wenn das Fahrzeug direkt Ertrag erwirtschaftet, wie es bei einem Taxi, einem Kurierfahrzeug oder einem Mietwagen der Fall ist. Sonst kann die Pauschale in Anspruch genommen werden (AG Altenkirchen, Urteil vom 03.03.2022, Az. 71 C 340/21, Abruf-Nr. 228004, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 4/2022, S. 1 · ID: 48092895

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte