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AusfallschadenFreiberufler nutzt Pkw auch privat: pauschaler Nutzungsausfall
| Nutzt ein selbstständiger Unternehmensberater sein Fahrzeug sowohl für die Fahrten zu seinen Kunden als auch privat, kann er die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Er kann nicht darauf verwiesen werden, den konkreten Gewinnausfall wegen des Ausfalls des Fahrzeugs zu beziffern. Sporadisch das Fahrzeug der Ehefrau nutzen zu können, schließt die Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung nicht aus. So lautet das Resümee einer Entscheidung des AG Altenkirchen. |
Damit liegt das Gericht auf der Linie des BGH, so z. B. BGH (Beschluss vom 21.01.2014, Az. VI ZR 366/13, Abruf-Nr. 140478; Urteil vom 04.12.2007, Az. VI ZR 241/06, Abruf-Nr. 080282). Der Schadensenat ist wohl so zu verstehen, dass der konkrete Gewinnausfall nur eine Rolle spielt, wenn das Fahrzeug direkt Ertrag erwirtschaftet, wie es bei einem Taxi, einem Kurierfahrzeug oder einem Mietwagen der Fall ist. Sonst kann die Pauschale in Anspruch genommen werden (AG Altenkirchen, Urteil vom 03.03.2022, Az. 71 C 340/21, Abruf-Nr. 228004, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).
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AUSGABE: UE 4/2022, S. 1 · ID: 48092895