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Fiktive AbrechnungEntfernung der Verweisungswerkstatt und Transportservice
| Bietet die Werkstatt in größerer Entfernung, auf die der Versicherer im Rahmen der fiktiven Abrechnung grundsätzlich zu Recht verwiesen hat, einen Hol- und Bringservice nicht generell, sondern nur auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem involvierten Versicherer an, hebt er den Ausschlussgrund der zu großen Entfernung nicht auf, so das AG Besigheim. |
Denn nach Ansicht des Gerichts müsste der Geschädigte dann zur Realisierung der (gedachten) Reparatur den Versicherer einschalten, der ihm den Hol- und Bringservice durch Einflussnahme auf die Werkstatt erst eröffnet. Das jedoch ist mit der Ersetzungsbefugnis des Geschädigten nicht vereinbar (AG Besigheim, Urteil vom 14.03.2022, Az. 3 C 343/21, Abruf-Nr. 228385, eingesandt von Rechtsanwalt Achim Beiermeister, Ludwigsburg).
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AUSGABE: UE 5/2022, S. 4 · ID: 48140043