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GutachterkostenAG Dillingen zu Fahrtkosten des Schadengutachters
| Ein Urteil wie eine Ohrfeige ist das Resultat eines nicht mehr nachvollziehbaren Vortrags des Versicherers vor Gericht. Oft führen, so der Versicherer, Geschädigte zum Gutachter und deshalb seien Fahrtkosten nicht zu erstatten. Völlig lebens- und realitätsferne Behauptungen ins Blaue hinein, sagt das AG Dillingen an der Donau. |
Konkret: Wenn sich schon nach Aktenlage das Sachverständigenbüro in Wemding befindet und die Besichtigung des Autos in Donauwörth durchgeführt wurde, liege ein Bestreiten des Anfalls von Fahrtkosten völlig neben der Sache. Auch die pauschale und durch nichts belegte Behauptung, der Schadengutachter habe zu viele Fotos gemacht und damit auch abgerechnet, ist dem AG sauer aufgestoßen. Summa summarum: „Ein geschädigter Laie kann die Kostenkalkulation weder einer Werkstatt noch eines Sachverständigenbüros überprüfen und hat im Rahmen der Schadensminderungspflicht auch keine Verpflichtung hierzu.“ Die vom Versicherer kritisierten Abrechnungen seien weder unangemessen noch überteuert. An der BVSK-Honorarbefragung orientierte Gutachterkosten gehen in Ordnung (AG Dillingen an der Donau, Urteil vom 22.06.2022, Az. 2 C 105/22, Abruf-Nr. 230297, eingesandt von Sachverständiger Mario Müller, Wemding).
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AUSGABE: UE 8/2022, S. 3 · ID: 48482611