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AusfallschadenMietwagenkosten im Schadengutachten benannt

Abo-Inhalt18.07.20227388 Min. Lesedauer

| Beim AG Bad Liebenwerda hat es funktioniert: Im Schadengutachten prognostiziert der Gutachter auf der Grundlage der DAT-Mietwagenerhebung Mietkosten von 100,88 Euro pro Tag. Zu diesem Betrag hat der Geschädigte angemietet. Das AG Bad Liebenwerda sieht den Geschädigten durch die Angabe im Schadengutachten nun nicht nur im Hinblick auf die Reparaturkosten als geschützt an, sondern auch im Hinblick auf die Mietwagenkosten. |

Es fasst zusammen: Dem Geschädigten musste sich der vom Sachverständigen ermittelte Mietpreis nicht als augenscheinlich überhöht und damit nicht als mit dem Normaltarif nicht vergleichbar auffallen. Die Mietwagenkosten wurden zugesprochen, zumal die von der DAT-Mietwagenerhebung gefundenen Werte zwischen denen von Schwacke und Fraunhofer liegen und folglich nicht weit von der Mittelwert-Lösung „Fracke“ entfernt sind (AG Bad Liebenwerda, Urteil vom 01.07.2022, Az. 12 C 29/22, Abruf-Nr. 230283, eingesandt von Rechtsanwalt Toralf Stein, Herzberg).

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AUSGABE: UE 8/2022, S. 4 · ID: 48481532

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