Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

WertminderungAG Bayreuth: Keine Kürzung in punkto Mehrwertsteuer

Abo-Inhalt27.09.20229081 Min. Lesedauer

| Im Dauerstreit, ob die Wertminderung beim zum Vorsteuerabzug berechtigten Geschädigten um die Mehrwertsteuer oder um einen Betrag in Höhe der Mehrwertsteuer zu kürzen ist, reiht sich das AG Bayreuth in die Gruppe der Nein sagenden Gerichte ein. |

Die Wertminderung enthalte keine Mehrwertsteuer. Außerdem sei sie nach § 251 BGB zu beurteilen, auf § 249 Abs. 2 S. 2 BGB komme es deshalb nicht an (AG Bayreuth, Urteil vom 08.09.2022, Az. 109 C 204/22, Abruf-Nr. 231304, eingesandt Rechtsanwältin Anke Elßner, Bayreuth).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 10/2022, S. 3 · ID: 48586571

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte