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AusfallschadenMietwagenkosten und Mehrwertsteuer beim Leasingunfall

Abo-Inhalt13.09.20228702 Min. Lesedauer

| Gehört das verunfallte Fahrzeug dem zum Vorsteuerabzug berechtigten Leasinggeber, ist der Leasingnehmer aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt und nimmt aus Anlass des Unfalls einen Mietwagen, sind die Kosten dafür brutto zu erstatten. Zu diesem Schluss gelangt das AG Salzgitter. |

Das AG Salzgitter begründet das nur mit einem Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg. Deshalb hier etwas mehr dazu: Bezogen auf den Ausfallschaden hat der Leasingnehmer einen eigenen Schadenersatzanspruch, der vom Anspruch des Leasinggebers unabhängig ist. Weil durch § 823 BGB auch der Besitz geschützt ist und der Leasingnehmer zwar nicht Eigentümer, aber doch berechtigter Besitzer des Leasingfahrzeugs ist, ist er neben dem Leasinggeber ebenfalls selbst Geschädigter. Die Mietwagenkosten sind dem entzogenen Besitz zuzuordnen. Folglich kommt es für die Netto- oder Brutto-Frage auf die Verhältnisse des Leasingnehmers an (AG Salzgitter, Urteil vom 03.08.2022, Az. 21 C 111/21, Abruf-Nr. 231107, eingesandt vom BAV, Berlin).

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AUSGABE: UE 10/2022, S. 3 · ID: 48561394

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