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ReparaturkostenFiktive Abrechnung und Einfluss des Prüfberichts

Abo-Inhalt14.11.202210236 Min. Lesedauer

| Legt der Geschädigte für die fiktive Abrechnung ein Schadengutachten vor, ist ein Prüfbericht, der ohne eine Besichtigung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gefertigt worden ist, nicht dazu geeignet, die durch das Sachverständigengutachten festgestellte Reparaturnotwendigkeit sowie die in dem Gutachten aufgeführten Schadenpositionen in Zweifel zu ziehen. So entschied das AG Kiel in einem insgesamt sehr lesenswerten Urteil. |

Soweit vom Versicherer die in dem Gutachten ausgewiesenen Kosten hinsichtlich des Arbeitslohns, der Nebenkosten, des Lackmaterials, des Lacklohns und der Ersatzteile als „übersetzt kalkuliert“ beanstandet werden, genügt dieses Vorbringen im Rechtsstreit bereits nicht den Substantiierungserfordernissen. Angesichts des von der Geschädigten vorgelegten Haftpflichtschadengutachtens, in der die vorbezeichneten Kostenpositionen in Ansatz gebracht worden sind, ist das bloße einfache Bestreiten durch den Versicherer als unbeachtlich zu werten (AG Kiel, Urteil vom 17.10.2022, Az. 115 C 261/22, Abruf-Nr. 232245, eingesandt von Rechtsanwalt Ole Jensen, Kiel).

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AUSGABE: UE 12/2022, S. 1 · ID: 48744027

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