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AusfallschadenNutzungsausfallentschädigung trotz Mietwagens
Abo-Inhalt22.11.202210331 Min. Lesedauer
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AG Kempten bestätigt Wahlrecht des Geschädigten
| Auch wenn der Geschädigte einen Mietwagen genommen hat, kann er statt der Mietwagen-Kosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung verlangen, entschied das AG Kempten (Allgäu). |
Der Geschädigte hat die Wahl, ob er einen (fiktiv berechneten) Nutzungsausfallschaden oder die Kosten für das Anmieten eines Ersatzfahrzeugs geltend macht (AG Kempten [Allgäu], Urteil vom 16.11.2022, Az. 6 C 753/22, Abruf-Nr. 232370, eingesandt von Rechtsanwalt Thomas Weinhardt, Kempten).
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AUSGABE: UE 12/2022, S. 3 · ID: 48752487
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