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WertminderungWertminderungslotterie bei 400.000-Euro-Ferrari
| Wie sehr der unfallbedingte merkantile Minderwert bei Luxusfahrzeugen die Beteiligten (über-)fordert, zeigt ein Urteil des LG Mainz. |
Alle involvierten Experten kamen zu krass unterschiedlichen Ergebnissen, als es um einen am Außenspiegel und einer Tür relativ harmlos beschädigten Ferrari mit einem Marktwert von 400.000 Euro ging: Die Spanne reichte vom Ferrari-Händler, der meinte, da sei gar kein Minderwert, weil das Fahrzeug so selten sei, dass es auch für den Ferrari mit diesem kleinen Schaden eine ungeschmälerte Nachfrage gebe, bis hin zu 45.000 Euro seines Händlerkollegen. Einig waren sich alle nur darin, dass die klassischen Minderwert-Ermittlungsformeln für so einen Fall nicht taugen. Am Ende hat der vom Gericht eingesetzte Gutachter seine eigene 30.000-Euro-Schätzung damit begründet, dass er mit seiner vierzigjährigen Berufspraxis als Sachverständiger eine Kenntnis des Markts hinsichtlich diverser Fahrzeugmarken erlangt habe. Und dann hat er aus seiner Meinung und den anderen den gerundeten Mittelwert von 24.500 Euro gebildet. Dem ist das LG Mainz auch gefolgt (LG Mainz, Urteil vom 28.10.2022, Az. 2 O 200/21, Abruf-Nr. 232034, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Ralph Burkard, BRE, Meckenheim).
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AUSGABE: UE 12/2022, S. 5 · ID: 48710984