Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Feb. 2023

ReparaturkostenAG Coburg: Keine Desinfektionskostenerstattung ab Mitte 2022 mehr

Abo-Inhalt29.12.20221793 Min. Lesedauer

| Für Unfälle ab Mitte 2022 werden scheinbar beim AG Coburg keine Desinfektionskosten mehr zugesprochen. UE liegen zwei Entscheidungen verschiedener Abteilungen vor. |

UE hat Sie in der Ausgabe 1/2023, Seite 4 über den Hinweis des AG Coburg, Abteilung 14 C, informiert, wonach der Schädiger für Reparaturen ab Frühjahr 2022 die Desinfektionskosten nicht mehr erstatten muss (AG Coburg, Verfügung vom 08.12.2022, Az. 14 C 4568/22, Abruf-Nr. 232785, eingesandt von Rechtsanwalt Antonio Durán Muñoz, Lübeck). Nun liegt ein identischer Hinweis der Abteilung 12 C vor (AG Coburg, Verfügung vom 14.12.2022, Az. 12 C 3798/22, Abruf-Nr. 232921, eingesandt von Rechtsanwältin Janine Markowsky, BULEX, Augsburg). Daraus kann man den Schluss ziehen, dass die Richter am AG Coburg insoweit untereinander abgestimmt sind.

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 2/2023, S. 1 · ID: 48965345

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2023

Bildrechte