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ReparaturkostenAG Wolfenbüttel fällt nicht auf substanzlose Behauptungen rein
| Ein schönes Beispiel, wie ein souveränes Gericht mit einem Prüfbericht umgeht, kommt vom AG Wolfenbüttel. Der Bericht kam zwar unter der Fahne einer Sachverständigenorganisation daher, doch das hat das AG nicht irritiert. |
Nach Ansicht des AG Wolfenbüttel ist seitens des Versicherers nicht vorgetragen, warum es nicht erforderlich sein soll, Einstellarbeiten vorzunehmen. Allein aufgrund der pauschalen, nicht ansatzweisen substantiierten Behauptung des Versicherers, das Einstellen des Fahrzeugs sei nicht erforderlich, sei die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens nicht angezeigt. Der Sachverständige, der das Schadengutachten für den Geschädigten erstellt habe, habe bei seiner Besichtigung festgestellt, dass das Fahrzeug beim Geradeausfahren nach links ziehe und eine Achsvermessung angeraten sei. Auch dazu trage der Versicherer nichts Substantielles vor (AG Wolfenbüttel, Urteil vom 04.04.2023, Az. 19 C 164/22, Abruf-Nr. 235263, eingesandt von Rechtsanwalt Wolfgang Schelper, Hannover).
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AUSGABE: UE 6/2023, S. 1 · ID: 49464170