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Neupreisentschädigung/HaftpflichtDas sind die Spielregeln und Tücken der Neupreisentschädigung beim Haftpflichtschaden

Top-BeitragAbo-Inhalt26.05.20235965 Min. Lesedauer

| Vor kurzem erst als Neufahrzeug angeschafft, und schon ist das Fahrzeug bei einem Haftpflichtschaden erheblich beschädigt worden. Das ist besonders ärgerlich, und das kann besondere schadenrechtliche Folgen haben: Nicht älter als einen Monat, nicht mehr als 1.000 km Laufleistung, erheblich beschädigt. Das ist der Dreiklang, der – wenn auch ein neues vergleichbares Fahrzeug beschafft wird – in die Neupreisentschädigung führt. UE macht Sie mit den Spielregeln der Neupreisentschädigung vertraut. |

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AUSGABE: UE 6/2023, S. 6 · ID: 49487068

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