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EntsorgungskostenEntsorgung nach Wohnmobilreparatur ist aufwendig
| Versicherer kürzen Reparaturkosten immer wieder um Entsorgungskosten. Das AG Schwandorf hat hier nicht mitgemacht und im Fall einer Wohnmobilreparatur die Entsorgungskosten in Höhe von 500 Euro netto dem Geschädigten zugesprochen. |
Begründung des Gerichts: Entgegen der Behauptung des Versicherers holen die Wohnmobilhersteller beschädigte Teile nicht kostenlos ab. Im Übrigen müssten die Wohnaufbauteile, die in Sandwichbauweise konstruiert sind, in ihre Bestandteile Holz, Aluminium und Dämmmaterial zerlegt werden. Die Bestandteile müssen bis zur Abholung durch den Entsorgungsbetrieb getrennt voneinander aufbewahrt werden. Das alles sei aufwendig. Entsprechend hat das Gericht die Entsorgungskosten zugesprochen (AG Schwandorf, Urteil vom 19.06.2023, Az. 2 C 722/22, Abruf-Nr. 236002, eingesandt von Rechtsanwältin Nicole Vater, Regensburg).
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AUSGABE: UE 8/2023, S. 3 · ID: 49582121