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GutachterkostenLogiCheck und die Zeithonorar-These
| Die Intensität, mit der aktuell von verschiedenen Versicherern wieder versucht wird, ein Zeitaufwandshonorar für die Schadengutachten durchzudrücken, steigt. Die Erstattung für die Gutachtenkosten bei hohen Schäden wird rigoros zusammengestrichen. Aus den bisher dazu vorliegenden Entscheidungen hat UE für die Verwendung durch die anwaltlichen Leser einen Rechtsanwaltstextbaustein für die Erstellung von Klagen gebaut. |
Aktuell hat u. a. das AG Rostock dagegengehalten. Das pauschale und durch Nichts konkretisierte Bestreiten der Qualifikation des Schadengutachters führt nicht dazu, dass das erforderliche Sachverständigenhonorar anders als in Anlehnung an die BVSK-Befragung zu bestimmen sei (AG Rostock, Urteil vom 15.06.2023, Az. 46 C 68/23, Abruf-Nr. 236137, eingesandt von Rechtsanwalt Tamás Ignácz, Rostock).
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AUSGABE: UE 8/2023, S. 4 · ID: 49585828