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Juli 2024

ReparaturkostenBGH bestätigt Pflicht des Geschädigten zur Plausibilitätskontrolle der Werkstattrechnung

Top-BeitragAbo-Inhalt12.06.20241267 Min. Lesedauer

| Bereits im Urteil zu den Gutachterkosten hat der BGH gesagt, dass der Geschädigte zu einer „gewissen Plausibilitätskontrolle“ der Rechnung verpflichtet ist. Bei einer laienhaft unplausiblen Rechnung ist der Geschädigte durch den subjektbezogenen Schadenbegriff nicht geschützt. Sein Beispiel dort war eine Rechnung, die der Höhe nach von der Honorarvereinbarung abweicht. UE hat in Ausgabe 5/2024 dazu geschrieben: „Diese Pflicht zu einer gewissen Plausibilitätskontrolle kann man sicher im Hinblick auf andere Schadenpositionen übertragen.“ Das hat der BGH nun bestätigt. |

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AUSGABE: UE 7/2024, S. 6 · ID: 50059707

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