Gutachterkosten
Sachverständiger muss nicht zwingend kürzesten Weg nehmen
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GutachterkostenAb sofort ohne Abtretung des Schadenersatzanspruchs auf Erstattung der Gutachterkosten?
| Als Reaktion auf die Rechtsprechung des BGH zum „Sachverständigenrisiko“ (BGH, Urteil vom 12.03.2024, Az. VI ZR 280/22, Abruf-Nr. 240862) wird nun seitens eines Berufsverbands der Schadengutachter empfohlen, keine Abtretung des Erstattungsanspruchs des Geschädigten an den Sachverständigen mehr zu verwenden. Ein Berufsverband der Kfz-Betriebe hat das ja auch schon so empfohlen, da ist die Problemlage unter dem Stichwort „Werkstattrisiko“ dieselbe. Ein Leser, der Schadengutachter ist, fragt: |
Frage: Ohne Abtretung des Schadenersatzanspruchs auf Erstattung der Gutachterkosten an mich fühle ich mich, als führe ich ohne Sicherheitsgurt Auto. Habe ich Nachteile, wenn ich ohne Abtretung agiere?
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AUSGABE: UE 8/2024, S. 9 · ID: 50097922