Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Aug. 2024

RegressAG Görlitz Regress des Versicherers gegen Abschlepper gescheitert

Abo-Inhalt22.07.2024699 Min. Lesedauer

| Immer wieder versuchen verschiedene Versicherer, durch einen Regress beim Abschleppunternehmer die Abschleppkosten im Nachhinein zu drücken. Die immer wiederkehrende These: Der Abschleppunternehmer habe ein zu großes Abschleppfahrzeug eingesetzt, obwohl das abzuschleppende Fahrzeug nicht sehr schwer war. Oder es sei ein Abschleppwagen mit Ladekran verwendet und abgerechnet worden, der Kran sei aber gar nicht gebraucht worden. Schaut der Versicherer nur auf die Schadenbilder, kann das überraschend enden – so wie im Fall vor dem AG Görlitz. |

Das verunfallte Fahrzeug war unter der Leitplanke verkeilt. Also hat der Abschleppwagenfahrer, so das Ergebnis der Beweisaufnahme, das Fahrzeug mit dem Kran hinten angehoben, um den Winkel zu verändern. So hat er es dann mit der Winde herausgezogen. Also wurde der Kran sogar gebraucht, Regress gescheitert (AG Görlitz, Urteil vom 27.06.2024, Az. 4 C 451/23, Anruf-Nr. 242743, eingesandt von Rechtsanwalt Norman Retzlaff, Dresden).

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 8/2024, S. 4 · ID: 50103155

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte