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ReparaturkostenAG Wangen: Probefahrtkosten unterfallen dem Werkstattrisiko
Abo-Inhalt25.03.20254663 Min. Lesedauer
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Versicherer-
Argument „fehlende Erforderlichkeit“ zieht nicht
| Macht der Geschädigte den Schaden selbst geltend, unterfällt auch die Rechnungsposition der Probefahrtkosten dem subjektbezogenen Schadenbegriff und damit dem Werkstattrisiko. Das hat das AG Wangen im Allgäu entschieden. |
Der Einwand des Versicherers, die Probefahrt sei nicht notwendig gewesen, ist dann ohne Bedeutung (AG Wangen im Allgäu, Urteil vom 14.02.2025, Az. 4 C 198/24, Abruf-Nr. 247203, eingesandt von Rechtsanwalt Jürgen Hohl, Langenargen).
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AUSGABE: UE 4/2025, S. 1 · ID: 50362940
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