Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2025

AbschleppkostenWerkstatt verauslagt die Abschleppkosten: Wie geht es dann sinnvoll weiter?

Abo-Inhalt26.03.20254699 Min. Lesedauer

| Es ist ein Alltagsvorgang: Der Abschleppunternehmer wurde vom Geschädigten gebeten, das verunfallte Fahrzeug direkt in die Werkstatt zu bringen. So geschieht es, doch der Abschleppunternehmer lädt nur bei sofortiger Zahlung der Abschleppkosten ab. Die Werkstatt verauslagt die Kosten. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung zum subjektbezogenen Schadenbegriff lauert bei falscher Handhabung ein Risiko. |

Werkstatt reicht Rechnung des Abschleppunternehmers einfach durch

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: UE 4/2025, S. 17 · ID: 50363185

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte