Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
FeedbackAbschluss-Umfrage
Apr. 2025

ReparaturkostenStandschaden während des langen Wartens auf die Haftungszusage des Versicherers: Wer dafür aufkommen muss

Abo-Inhalt26.03.20254661 Min. Lesedauer

| Der Geschädigte ist knapp bei Kasse. Der Versicherer ist gewarnt, dass die Reparatur erst mit dessen Haftungszusage begonnen werden wird. Es dauert und dauert, und währenddessen nimmt die Ölpumpe des Fahrzeugs Schaden, was sofort nach Reparaturende auffällt. Ist das dem Schädiger zuzurechnen? Ja, sagt das LG Hamburg. |

Das tatsächliche Problem solcher Fälle dürfte im Nachweis der Kausalität liegen. Der Versicherer wird einwenden – und das ist ja nicht von vornherein abwegig –, dass das kein Standschaden sei, sondern ein zeitlich zufälliges Zusammentreffen. Im Hamburger Fall wurde der Nachweis des Standschadens jedoch geführt, und so hat das LG auch die Kosten für dessen Beseitigung dem Unfallverursacher und damit letztlich dem Versicherer auferlegt (LG Hamburg, Urteil vom 25.02.2025, Az. 323 O 154/24, Abruf-Nr. 247202, eingesandt von Rechtsanwalt Christoph Simon, Hamburg).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 4/2025, S. 2 · ID: 50362847

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte