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ReparaturkostenPrüfberichtserstellung: Wenn sich der Prüfdienstleister zu wehren versucht
Abo-Inhalt27.03.20252 Min. Lesedauer
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| Der UE-Anwaltsbaustein RA029 erklärt das System der Prüfberichtserstellung, soweit das von außen beurteilt und beschrieben werden kann. Die Kernaussage ist, dass die Prüfdienstleister auf der Grundlage von inhaltlichen Weisungen des Versicherers prüfen und dass die Prüfberichte automatisiert durch einen Abgleich von Rechnung, Gutachten oder Kostenvoranschlag mit den Vorgaben des Versicherers erstellt werden. Dafür gibt es durchaus Dokumente, die das bestätigen. |
Sehr gut formuliertes Schreiben als Ablenkungsmanöver
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AUSGABE: UE 4/2025, S. 8 · ID: 50362658
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