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Subjektbezogener SchadenbegriffAngriff auf unbezahlte Rechnung – Warum Versicherer damit Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs nicht umgeht

Abo-Inhalt14.03.20254257 Min. Lesedauer

| Versicherer versuchen weiter, die Anwendung des subjektbezogenen Schadenbegriffs in Gestalt des Werkstattrisikos zu umgehen. UE liegt ein neuer Fall dazu vor. Ein Versicherer schreibt an die Anwaltskanzlei: „Wir vertreten im vorliegenden Fall die Rechtsauffassung, dass die unbezahlte Rechnung nicht unter das Werkstattrisiko fällt. Ein Wechsel der Zahlungsanweisung schließt dies aus. Die erste Zahlung hatten Sie an sich gefordert.“ Aus Sicht von UE ist der Angriff haltlos und absurd. |

Im Vorgang beim BGH im Urteil vom 16.01.2024 (Az. VI ZR 253/22, Abruf-Nr. 239194) wurde der Antrag erst in der Revisionsinstanz, also in der Verhandlung beim BGH, auf Zahlung an die Werkstatt umgestellt, und zack, war das Werkstattrisiko da. Bis dahin wurde vorgerichtlich und in beiden Vorinstanzen Zahlung an den Geschädigten gefordert. Das war kein Hindernis.

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AUSGABE: UE 4/2025, S. 3 · ID: 50350107

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